Beim Ansatzwasser ist die Verwendung von Trinkwasser in Ordnung.
Nach TRGS 611 ist zu beachten, dass das Ansatzwasser einen Nitratgehalt von unter 50 mg/l hat.
Dies ist bei Verwendung von Trinkwasser gewährleistet.
Beim Ansatzwasser ist die Verwendung von Trinkwasser in Ordnung.
Nach TRGS 611 ist zu beachten, dass das Ansatzwasser einen Nitratgehalt von unter 50 mg/l hat.
Dies ist bei Verwendung von Trinkwasser gewährleistet.